Auszug aus der Satzung​

Art. 3 Beitrittsbedingungen

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die vorliegende Satzung anerkennt. Über die Annahme einer schriftlichen Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand.

2. Die Mitgliedschaft erlischt:

a. durch jederzeitige schriftliche Kündigung, die an den Präsidenten, den Stellvertretenden Präsidenten oder den Generalsekretär zu richten ist.

b. durch Tod oder, im Falle einer juristischen Person, bei Einstellung der Tätigkeit.

c. durch schriftlichen Ausschluss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt durch den Präsidenten, nachdem die Mehrheit des Vorstands den Ausschluss festgestellt hat bei Gefährdung des Ansehens und der Interessen des Vereins durch entsprechendes Verhalten, öffentliche Erklärungen oder Strafrechtliche Verfolgung des Mitgliedes.

d. wenn ein Mitglied trotz einmaliger Mahnung (in Textform) an die letzte bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift die Zahlung des fälligen Jahresbeitrags innerhalb der gesetzten Frist unterlässt. Die Mahnung muss den Hinweis auf die bevorstehende Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses enthalten.

3. Die bereits gezahlten oder noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge des laufenden Kalenderjahres der Kündigung stehen dem Verein zu.